Das EU-Gericht hat in einem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass der ukrainische Grenzschutz den kontroversen Slogan ‚Russian warship, go f**k yourself‘ nicht als Marke eintragen darf. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass es sich bei dem Slogan um eine politische Äußerung handelt, die nicht die wesentlichen Merkmale einer Marke erfüllt.
Ursprünglich wurde der provokante Slogan vom Grenzschutz der Ukraine als Marke angemeldet mit dem Ziel, ihn für den Vertrieb von Überwachungsgeräten, Schmuck und Kleidung zu nutzen. Jedoch stellte das EU-Gericht fest, dass dieser Ausspruch nicht den Kriterien einer Marke entsprechend ist.
Die Entscheidung des EU-Gerichts bedeutet, dass der Slogan keine rechtliche Anerkennung als Marke in der gesamten Europäischen Union erhält. Dieser Schritt wird als eine klare Ablehnung der Eintragung durch das EUIPO angesehen.
Das Urteil wird im Zusammenhang mit dem ukrainischen Kampf gegen die russische Aggression gesehen und hat weitreichende Auswirkungen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Angelegenheit vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten wird, was weitere juristische Entwicklungen mit sich bringen könnte.