Der Bundestag hat neue Regeln für das Vererben von Bauernhöfen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg beschlossen. Die Reform der Höfeordnung setzt das Vererben von Bauernhöfen in vier deutschen Bundesländern auf eine neue rechtliche Grundlage. Eine wichtige Neuregelung betrifft die Abfindung von Erben, die bei der Hofübergabe leer ausgehen. Künftig soll die Mindestabfindung das 0,6-Fache des Grundsteuerwerts A betragen, um die Zerschlagung familiärer Bauernhöfe zu verhindern.
Die Reform sollte ursprünglich früher verabschiedet werden, wurde jedoch durch politische Entwicklungen im Bundestag verzögert. Die neue Regelung zielt darauf ab, familiäre Betriebe zu schützen und eine Zerschlagung zu verhindern.Politische Turbulenzen im Bundestag führten zu Verzögerungen in der Verabschiedung der Reform.