In Kassel ist die neue Grundsteuer beschlossene Sache: Ab dem 1. Januar werden über 60 000 Grundstücke in der Stadt neu besteuert. Die Festlegung der Hebesätze soll dabei eine Aufkommensneutralität sicherstellen.
Die Grundsteuerreform tritt zum Jahresbeginn in Kassel für eine Vielzahl von Grundstücken in Kraft. Dabei wird der Messbetrag mit dem Hebesatz multipliziert, um die Steuer zu berechnen. Interessanterweise weicht die Stadt Kassel leicht von den Hebesatz-Empfehlungen der hessischen Steuerverwaltung ab.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Grundsteuer A, bei der der Hebesatz für Land- und Forstwirte von 450 auf 345 Prozent gesenkt wird. Bei der Grundsteuer B bleibt der Hebesatz bei 490 Prozent, obwohl eine Empfehlung von 486 Prozent vorlag.
Der Haus- und Grundeigentümerverband zeigt sich erleichtert über das Ende der Ungewissheit für Eigentümer. Im Hinblick auf die Grundsteuer B bestand die Möglichkeit einer Senkung, die jedoch nicht genutzt wurde.
Die Grundsteuerreform in Kassel hat das Ziel, eine gerechte Verteilung der Steuerlast zu gewährleisten, auch wenn einzelne Eigentümer möglicherweise finanzielle Mehrbelastungen tragen. Die Stadt setzt sich für Aufkommensneutralität ein und berücksichtigt dabei Empfehlungen, weicht jedoch in einigen Bereichen davon ab.